Am 01. Mai 1993 eröffnete Christian Holzmann in Breunigweiler in der Hauptstraße 22 eine Kfz-Reparaturwerkstatt für alle Fabrikate.
Nachdem der Betrieb sich aus Platzmangel nicht erweitern ließ, wurde der Entschluss für einen Neubau gefaßt. Das neue Haus wurde am 01. März 2000 in Breunigweiler im Mühlbachweg 2, dem heutigen Standort bezogen.
Seit 01. September 2004 vertreten wir die japanische Marke Suzuki, welche seit dem 01. April 2023 auch unsere Exklusivmarke ist. Nach wie vor bietet das Autohaus Holzmann aber auch den kompletten Service für alle Fremdfabrikate an. Das heißt, außer Inspektionen werden auch Reifen- und Bremsenservice, Klimaanlagenwartung, Abgasuntersuchungen, Unfall-Instandsetzungs- und Lackiererarbeiten sowie Achsvermessung angeboten. Natürlich bieten wir auch regelmäßig HU-Vorbereitung u. Abnahme – Hauptuntersuchung nach §29 StVZO an. Diese werden durch externe Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA und TÜV) durchgeführt.
Ferner bietet das Autohaus Holzmann einen Abschleppdienst, Hol- und Bringdienst, Unfall-Ersatzfahrzeuge und einen Werkstatt-Ersatzwagen bei Wartung und Reparatur mit an.
In der Werkstatt arbeitet Christian Holzmann als Service- und Werkstatt-Meister und sorgt für einen zuverlässigen und freundlichen Service rund ums Auto. Ünterstützung erhält er sei 01. September 2023 von unserem Auszubildenden. Im Büro, Verwaltung und Verkauf wird das Team unterstützt von Ulrike Holzmann. Für die Serviceannahme und für das Lager ist Max Holzmann der richtige Ansprechpartner. Zusätzlich werden noch zwei Aushilfskräfte für die Innenreinigung und die Pflege der Aussenanlage beschäftgt.
Autohaus Holzmann
Mühlbachweg 2
67725 Breunigweiler
Telefon: 0 63 57 – 5 09 09 09
Telefax: 0 63 57 – 5 09 09 10
Verkauf
Montag – Freitag:
Pause:
Samstag:
Service
Montag – Freitag:
Pause:
08:00 – 17:00 Uhr
12:00-13:00 Uhr
09:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 17:00 Uhr
12:00 – 13:00 Uhr
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.